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Außerordentliche Mitgliederversammlung   

§ Sie fragen – wir antworten Ein nicht geringer Teil der Mitglieder unseres Kleingärtnervereins erachtet es für notwendig, nicht erst bis zur turnusmäßigen Mitgliederversammlung mit der Lösung anstehender ernsthafter Vereinsprobleme zu warten, sondern fordert, kurzfristig eine Mitgliederversammlung durch den Vorstand einzuberufen und bei dessen Untätigkeit diese eigenständig anzuberaumen. Ist das

Notvorstand

§ Sie fragen – wir antworten In welcher Situation ist die Bestellung eines Notvorstandes geboten und möglich? Vorbemerkung: Es ist anzutreffenden Positionen zu widersprechen, wonach die Rechtsfähigkeit des Kleingärtnervereins (KGV) in einer Notsituation durch die Tätigkeit eines Notvorstandes über einen längeren Zeitraum bzw. durch aufeinanderfolgende Berufungen eines Notvorstandes erhalten werden

Welche Bedeutung hat das Bundeskleingartengesetz für das Kleingartenwesen im Allgemeinen und das Kleingartenpachtverhältnis im Besonderen?

§ Sie fragen – wir antworten Welche Bedeutung hat das Bundeskleingartengesetz für das Kleingartenwesen im Allgemeinen und das Kleingartenpachtverhältnis im Besonderen? Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) ist die Rechtsgrundlage für das staatlich geförderte und geschützte (!) deutsche Kleingartenwesen, welches es zu erhalten gilt. Rechtsgrundlage nicht nur für die Kleingärtnerorganisationen (Vereine/Verbände) als Organisationsformen

Beendigung des Kleingartenpachtverhältnisses durch Aufhebungsvertrag

§ Sie fragen – wir antworten Beendigung des Kleingartenpachtverhältnisses durch Aufhebungsvertrag. Was ist zu beachten? Im Unterschied zur Kündigung des Kleingartenpachtverhältnisses (KleingPV) durch eine Vertragspartei (Verpächter/Pächter) in Form einer einseitigen Willenserklärung ist der Aufhebungsvertrag ein Vertrag, in dem die Vertrags-parteien einvernehmlich schriftlich (!) ihren Willen bekunden, das KleingPV zu  einem

Nutzungsvertrag im Zusammenhang mit Pächterwechsel

§ Sie fragen – wir antworten Für den von mir gekündigten Kleingarten gibt es keinen Pachtinteressenten. Der Vereinsvorstand erwartet von mir den Abschluss eines Nutzungsvertrages. Daran habe ich aus gesundheitlich Gründen kein Interesse. Zu welchen Konsequenzen kann meine ablehnende Haltung führen? Vorbemerkung: Bei dem in den Kleingärtnervereinen (KGV) im Wirkungsbereich

Störung des Vereinsfriedens

Was tun, wenn das Ehrenamt missachtet wird? Wir ehrenamtlich tätigen Vorstände setzen uns unter persönlichem Einsatz, mit Aufwand an Zeit und Geld sowie gesundheitlicher Belastung für die Belange unseres KGV ein – und sind mitunter Beschimpfungen, Bedrohungen, Handgreiflichkeiten und haltlosen Anzeigen von Gartenfreunden ausgesetzt. Wie können wir dagegen vorgehen? Von

Eigentumsübertragung an Dritte 

§ Sie fragen – wir antworten Ist ein Aushang an meinem Gartenzaun, an anderen allgemein üblichen Orten oder ein Zeitungsinserat mit folgendem Inhalt statthaft? „Garten kostenlos abzugeben. Garten wird sofort frei!“ Oft werden in der täglichen Praxis von Gartenfreunden Positionen vertreten bzw. sichtbar, so auch in der obigen Anfrage, die

Kündigung des Kleingartenpachtverhältnisses – Zurücktreten von der Kündigung

§ Sie fragen – wir antworten Vor wenigen Monaten habe ich mein Kleingartenpachtverhältnis – wie vertraglicht vereinbart –  zum 30. November 2022 gekündigt. Nun sind die Gründe hierfür weggefallen. Kann ich die Kündigung widerrufen oder zurücknehmen und das Kleingartenpachtverhält-nis nach dem 30. November fortsetzen?  Im vorliegenden Fall handelt es sich

Wasserversorgung in Kleingärten  

§ Sie fragen – wir antworten                            Was ist bei der beabsichtigten Errichtung und Nutzung eines Brunnens im Kleingarten zu beachten?                                                                            Hinweis: Nutzen Sie zur Entscheidungsfindung und dem von Ihnen zu leistenden rechtskonformen Anzeige- und Antragsverfahren das Merkblatt zum Brunnenbau des Freistaates Sachsen / Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und