§ Sie fragen – wir antworten Die Gartenfachberatung (fachliche Betreuung im Sinne § 2 Ziffer 1 Bundeskleingartengesetz [BKleingG]) ihrer Mitglieder liegt in der Verantwortung aller Kleingärtnerorganisationen, so auch des SLK und seiner Kleingärtnervereine (KGV). Die Gartenfachberatung der Mitglieder ist eine der vom Gesetzgeber verlangten Voraussetzungen für die Anerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit der Kleingärtnerorganisation. Die Organisation,
Die Verantwortung der Kleingärtnervereine für die Gartenfachberatung Weiterlesen »
