§ Sie fragen – wir antworten Beendigung des Kleingartenpachtverhältnisses durch Aufhebungsvertrag. Was ist zu beachten? Im Unterschied zur Kündigung des Kleingartenpachtverhältnisses (KleingPV) durch eine Vertragspartei (Verpächter/Pächter) in Form einer einseitigen Willenserklärung ist der Aufhebungsvertrag ein Vertrag, in dem die Vertrags-parteien einvernehmlich schriftlich (!) ihren Willen bekunden, das KleingPV zu einem von ihnen festgelegten Zeitpunkt zu
Beendigung des Kleingartenpachtverhältnisses durch Aufhebungsvertrag Weiterlesen »



