Ein Türspalt für den Europäischen Naturschutz

NABU Sachsen zum Nature Restoration Law: Ein Erfolg mit Nachbesserungsbedarf

Am 12. Juli 2023 hat das Europäische Parlament für das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law) gestimmt – ein wichtiger Schritt für die Wiederherstellung von zerstörten Ökosystemen. Der NABU Sachsen bewertet das Abstimmungsergebnis als wichtigen Erfolg einer beispiellosen öffentlichen Mobilisierung von Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft. Dennoch wurde dieser Erfolg zu einem hohen Preis errungen. 

Landesvorsitzende Maria Vlaic kommentiert: „Dies ist ein wichtiger Schritt, um Renaturierung endlich zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zu machen. Auch in Sachsen kann das Gesetz dazu beitragen, geschädigte Ökosysteme, wie unsere Fluss- und Auenlandschaften, widerstandsfähig zu machen. Dennoch bleibt der aktuelle Entwurf weit entfernt von dem, was aus wissenschaftlicher Sicht für den Natur- und Klimaschutz notwendig wäre. So wurde etwa die Renaturierung landwirtschaftlicher Flächen oder die Wiedervernässung von Mooren im Gesetzesentwurf gänzlich gestrichen. Hier gilt es dringend nachzubessern.”

„Renaturierungen und eine veränderte Landnutzung sind auch in Sachsen dringend notwendig. An vielen Stellen im Freistaat gibt es hierbei große Defizite. So braucht es, allein um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie einzuhalten, zum Beispiel an der Elbe und der Weißen Elster umfassende Maßnahmen. Auch mit der Renaturierung der derzeit noch aktiven Tagebaue kommt in den nächsten Jahren eine Mammutaufgabe auf uns zu. In den sächsischen Moorgebieten wie den Waldmooren bei Großdittmannsdorf übernehmen derzeit Ehrenamtliche die Wiedervernässung, während der Kiesabbau auf der anderen Seite diese Bemühungen wieder zu zerstören droht. Das Verständnis von Naturschutz als Nischeninteresse muss sich dringend ändern, damit wir die Ökosystemleistungen unserer Landschaften erhalten oder gar wiedererlangen können“, so Vlaic weiter.

Katharina Schröder
NABU Sachsen

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