Öffnungszeiten der Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle ist ab sofort wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Im Fall eines Besuches sind die aktuellen Hygienevorschriften zu beachten.
Wir bitten Sie zu beachten, dass wir uns vom 23. Dezember 2023 bis
01. Januar 2024 in Betriebsruhe befinden und deshalb nicht erreichbar sind!
Kontaktmöglichkeiten
Telefon: 0341/ 477 27 53
E-Mail: info@leipziger-kleingaertner.de
Fax: 0341/ 477 43 06
Sie erreichen uns persönlich
Montag: ausschließlich für Vereinsvorstände nach telefonischer Vereinbarung
Dienstag: 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:30 Uhr
Telefonisch erreichen Sie uns
Montag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Dienstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Mittwoch: nur per E-Mail und Fax erreichbar
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr
Freitag: 8 bis 13 Uhr
Leipziger Gartenfreund
Die Dezember-Ausgabe des “Leipziger Gartenfreund” kann ab Dienstag, den 5. Dezember, in der Geschäfststelle abgeholt werden.
Gartenfachberater-Stammtisch Südwest
7. Dezember, 18 bis 20 Uhr
Im Vereinshaus (1. Etage, Gesellschaftszimmer) des KGV “Verein für naturgemäße Gesundheitspfllege” e.V.
Kurt-Kresse-Straße 33
04229 Leipzig
Thema: Jahresabschluss/Auswertung des Gartenjahres Blick aufs neue Gartenjahr
Stammtischleiter: Rainer Proksch
Tel.: 0341 42 48 345
E-Mail: rproksch@gmx.de
Sprechstunde der Schlichtergruppe
7. Dezember, 13:30 bis 16 Uhr
Im Stadtverband Leipzig der Kleingärtner e.V.
Zschochersche Straße 62
04229 Leipzig
Konflikte und Meinungsverschiedenheiten im Gartenverein müssen nicht eskalieren. Die Schlichtergruppe hilft Vereinsmitglieder dabei, eine Lösung in einem Streit zu suchen.
Antrag einer Schlichtung:
Die Schlichtergruppe wird nur auf Antrag tätig. Der Antrag ist schriftlich an den Obmann der Schlichtergruppe über die Geschäfsstelle des Stadtverbandes zu richten. Die Parteien können nicht Dritte, auch nicht den Rechtsanwalt, mit der Antragstellung oder mit der Vertretung in der Schlichtungsverhandlung beauftragen. Dritte haben auch kein Recht zur Teilnahme in der Schlichtungsverhandlung.
Der Obmann der Schlichtergruppe lädt die beteiligten Parteien und evtl. erforderliche Zeugen zur Schlichterverhandlung mindestens 14. Tage vor dem Termin schriftlich ein.