Neue Winterdienstpflichten für Grundstückseigentümer/-innen

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Laut Winterdienstsatzung der Stadt Leipzig sind die Anlieger/-innen für das Räumen und Streuen der Gehwege und gemeinsamen Geh-Rad-Wege zuständig. Die Winterdienstpflicht gilt zwischen 7 und 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr.

Zum Streuen darf beispielsweise Splitt, Sand oder Granulat eingesetzt werden. Der Einsatz von Auftausalz ist auf Gehwegen nicht erlaubt. Es würde beispielsweise in die Baumscheiben ablaufen und dadurch die Straßenbäume nachhaltig schädigen.

Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der Stadtreinigung Leipzighier klicken

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