Wasseranstellen im Gartenverein – Auf Sicherheit sollte geachtet werden

Bild von Katja Just auf Pixabay
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Wir hatten bereits das Thema „Wasseranstellen“ angesprochen. Nach der Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen bis 19.04.2020, haben wir uns mit der zuständigen Behörde, dem Ordnungsamt Leipzig, in Verbindung gesetzt.  Nun liegt uns von Seiten des Ordnungsamtes eine Antwort vor.Danach geht die Behörde davon aus, dass das Wasseranstellen in den Vereinen unter bestimmten Voraussetzung erfolgen kann und nicht mit der o.g. Verordnung kollidiert.

Das Wasseranstellen sollte mit so wenig Personal wie möglich und mit geringen Aufwand durchgeführt werden, wobei dies für die Wasserverantwortlich ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgt. Länger dauernde Arbeiten, wie z.B. das Verplomben der Wasseruhren ist auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen. Weiterhin sind unbedingt die Sicherheitsabstände untereinander einzuhalten sowie die hygienischen Vorschriften zum Infektionsschutz, dazu zählen u.a. das Tragen von Atemschutzmasken und Handschuhen. Der Kontakt zu den Pächtern und die Bildung von Gruppen ist zu vermeiden. Unter Einhaltung der oben genannten Mindestanforderungen gibt es keine Bedenken von Seiten der Behörden zum Wasseranstellen in den Kleingartenanlagen.

Die Entscheidung obliegt aber weiterhin den Vereinsvorständen gemeinsam mit Ihren Wasserverantwortlichen, ob das Wasser unter den in den Vereinen gegebenen Bedingungen angestellt werden kann!

 Bitte bleiben Sie alle schön gesund!

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