Neue Winterdienstpflichten für Grundstückseigentümer/-innen

winterdienst-stadtreinigung-leipzig

Laut Winterdienstsatzung der Stadt Leipzig sind die Anlieger/-innen für das Räumen und Streuen der Gehwege und gemeinsamen Geh-Rad-Wege zuständig. Die Winterdienstpflicht gilt zwischen 7 und 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr.

Zum Streuen darf beispielsweise Splitt, Sand oder Granulat eingesetzt werden. Der Einsatz von Auftausalz ist auf Gehwegen nicht erlaubt. Es würde beispielsweise in die Baumscheiben ablaufen und dadurch die Straßenbäume nachhaltig schädigen.

Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der Stadtreinigung Leipzighier klicken

Weitere interessante Beiträge

„Unser Kleingarten“ – jetzt auch auf Istagramm

Das sächsische Verbandsjournal „Unser Kleingarten“ jetzt auch auf Instagram Liebe Verbandsfreundinnen, liebe Verbandsfreunde,wir freuen uns, euch mitteilen zu können: Unser sächsisches Verbandsjournal „Unser Kleingarten“ ist ab sofort auch auf Instagram…

Alle Feste in den Vereinen auf einem Blick

AUGUST 02.08. KGV „Am Kärrnerweg“ e.V. Sommerfest 02.08. KGV „Westgohliser Gartenkolonie 1921“ e.V. Sommerfest 15.08.-16.08. KGV „Neu-Brasilien“ e.V. Sommerfest 15.08.-17.08. KGV „Am Walde“ e.V. Sommerfest 16.08. KGV „Am Friederikenschacht“ e.V.…

Aufruf zur Teilnahme am Projekt GartenDiv

Machen Sie mit und dokumentieren Sie die Pflanzenvielfalt in Ihrem Garten! Ddas neue Bürgerwissenschaftsprojekt GartenDiv – initiiert von der Universität Leipzig und unterstützt vom BKD – startet jetzt mit einem…