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Sprechstunde der Schlichtergruppe

2. April um 13:30 – 16:00

Antrag auf Schlichtung

• Die Schlichtergruppe wird nur auf schriftlichen Antrag tätig.

• Der Antrag ist über die Geschäftsstelle an den Obmann der Schlichtergruppe zu senden.

• Die Beteiligten müssen den Antrag selbst stellen. – Dritte oder Rechtsanwälte dürfen nicht mitmachen.

Der Obmann lädt die Beteiligten mindestens 14 Tage vorher schriftlich ein.

Die Schlichtung findet immer am ersten Donnerstag im Monat statt.

Die Schlichtung ist kostenlos.