Neues Jahresteuergesetz erhöht die steuerfreie Pauschale für Vereine und Ehrenamtler

Bild von Steve Buissinne auf Pixabay
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Circa 17 Millionen Menschen sind in Deutschland Mitglied in einem Verein. Egal ob Sportverein, Musikverein oder auch Kleingärtnerverein. Gestützt und am Leben gehalten wird die Vereinskultur dabei stets von engagierten Mitgliedern, die sich zumeist ehrenamtlich für ihren Verein einsetzen. Kleingärtnervereine wären ohne die tatkräftige Unterstützung vieler ehrenamtlicher Mitglieder oftmals undenkbar.

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat am 16. Dezember das Jahressteuergesetz 2020 beschlossen. Auch Vereine und Ehrenamtler dürfen sich freuen. Das neue Gesetz sieht vor, dass Vereine in ihrer Arbeit deutlich entlastet werden und Ehrenamtler mit einer höheren Ehrenamtspauschale gewürdigt werden.

Ab Januar 2021 wird die Überleiterpauschale von 2.400 € auf 3.000 € angehoben. Die Ehrenamtspauschale steigt von 720 € auf 840 €. Das Signal der Anhebung ist es, Vereine steuerlich zu entlasten und deren gemeingesellschaftlichen Wert zu würdigen. Bis zu einem Betrag von 300 Euro wird ein vereinfachter Spendennachweis ermöglicht, wodurch besonders kleinere Vereine bürokratisch entlastet werden dürften.

Weitere finanzielle Vorteile werden durch eine Erhöhung der Einnahmegrenze geschaffen, wenn Vereine die eigene Kasse durch zusätzliche Einnahmen aus einem wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb aufbessern. Die Einnahmegrenze wird um 10.000 € auf 45.000 € aufgestockt. Damit soll es den Vereinen ermöglicht werden, mitunter dringend nötige Investitionen und Anschaffungen zu tätigen.

Die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für kleine Körperschaften wird abgeschafft und die Mittelweitergabe unter gemeinnützigen Organisationen rechtssicher ausgestaltet.

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