Auf die Frage, was die Vorstände wissen und beachten sollten, gab es am 07.09.2024 beim Tagesseminar.
Mehr als 100 Teilnehmer waren der Einladung des Stadtverbandes Leipzig der Kleingärtner (SLK) gefolgt.
Referent und Rechtanwalt Patrick R. Nessler, Vertragsanwalt des Bundesverbandes der Kleingartenvereine Deutschlands und Mitautor der 13. Ausgabe des Praktikerkommentars zum Bundeskleingartengesetz (BKleingG), sprach zum Thema ” Der Vereinsvorstand – Rechtliche Rahmenbedingungen seiner Arbeit”. Er betonte, dass das Gesetz nur zwei Organe des Vereins kennt. Im Verlauf seiner Ausführungen machte er deutlich, welche Bedeutung die von der Mitgliederversammlung beschlossene Satzung hat. Im Verlauf seiner Ausführungen machte er deutlich, welche Bedeutung die von der Mitgliederversammlung beschlossene Satzung hat. Patrick R. Nessler informierte außerdem u.a. über Eintragungen im Vereinsregister, die Pflichten und Arbeit des Vorstandes, die Vorstandsvergütung und die Beendigung des Vorstandsamtes.
Karsten Duckstein, Vertragsanwalt des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e.V. referierte zum Thema “Die kleingärtnerische Nutzung – rechtliche Grundlagen und Kündigungsgrund”. Er bezog sich auf den §1 (1) Ziff.1 BKleingG und erläuterte, was unter einem Kleingarten und kleingärtnerischer Nutzung zu verstehen ist. Das bezog sich auch auf die Bewertung der kleingärtnerischen Nutzung der gesamten Kleingartenanlage.
Die Fragen der Teilnehmer bestätigten, dass die Referenten die richtigen Schwerpunkte der praktischen Arbeit der Vereinsvorstände überzeugend und verständlich behandelt hatten.
Vereinsvorstände finden das Tagesseminar-Material von Patrik R. Nessler und Karsten Duckstein im internen Bereich unserer Webseite.